Einkaufsbedingungen der Geruplex
§ 1 – Allgemeines
Für das auf Grund dieser Bestellung zustande gekommene Geschäft gelten
–sofern nicht anders vereinbart ist – unsere
Einkaufsbedingungen. Allgemeine Lieferbedingungen unserer Lieferanten sind für
uns nur dann verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigt oder im Einzelfall nicht widersprochen haben.
§ 2 – Bestellungen
Nur schriftlich erteilte Bestellungen sind für uns rechtsverbindlich. Mündliche
oder telefonische Abmachungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung (z. B. per Fax, E-Mail).
§ 3 – Auftragsannahme
Der erteilte Auftrag ist innerhalb von 24 Stunden schriftlich zu bestätigen.
Angebote, Kostenvoranschläge, Zeichnungen etc. erfolgen, soweit eine Vergütung
nicht vereinbart wurde, kostenlos und für uns
unverbindlich.
§ 4 – Lieferung
Die Lieferung der Ware erfolgt frei Verwendungsstelle abgeladen – soweit
nicht anders vereinbart. Ein vereinbarter Liefertermin ist unbedingt
einzuhalten. Bei Nichteinhaltung des Liefertermins sind wir – unbeschadet
der sonstigen gesetzlichen Ansprüche –berechtigt, ohne Verzug und
Nachfristsetzung Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom
Vertrag zurückzutreten. Sollte ein Lieferverzug durch höhere Gewalt
eintreten, so bleiben die rechtlichen Folgen aus dem Verzug ohne Wirkung, wenn
uns Umstände, welche den Lieferverzug begründen sollen, unverzüglich
mitgeteilt werden. Aus denselben Gründen der höheren Gewalt zu denen auch
Arbeitsausstände, Betriebsstörungen sowie Betriebseinschränkungen und ähnliche
Fälle gehören, steht aber auch uns das Recht zu, die Abnahmefristen
hinauszuschieben ohne das der Lieferant Anspruch auf Schadenersatz hat. Für
jede Sendung ist uns am Tage des Versandes eine Versandanzeige mit Angabe
unserer Bestellnummer, der Menge und der genauen Artikelbezeichnung
zuzustellen. Bei Warenlieferungen, deren Annahme nicht von Mitarbeitern
unseres Hauses bestätigt wird, erfolgt der Gefahrenübergang erst nach
Zusendung der unterschriebenen Versandpapiere.
§ 5 – Versicherung
Transport und Bruch-Risko gehen bis zur Übergabe an uns zu Lasten des
Lieferers bzw. des Frachtführers.
§ 6 – Preise
Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind alle angegebenen Preise Festpreise.
Preiserhöhungen sind nur dann wirksam, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
§ 7 – Mängelrüge
Mit Rücksicht darauf, dass es uns bei einem großen Teil der Waren und
Leistungen nicht möglich ist, diese sofort auf Richtigkeit und Brauchbarkeit zu prüfen, erkennt der Lieferer unter Aufhebung der
Bestimmungen § 377 HGB Beanstandungen ohne Einhaltung der gesetzlichen Fristen an, auch nach bereits erfolgter Bezahlung. Eine Mängelrüge
gilt somit als rechtzeitig erfolgt, wenn sie nach der Inbetriebnahme des
Liefergegenstandes ohne schuldhaftes Zögern abgegeben wird. Für Fehler, die
bei der Inbetriebnahme nicht erkennbar waren, übernimmt der Lieferer die
Garantiehaftung vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme an, sofern in unserer
Bestellung keine anders lautenden Garantiebestimmungen vereinbart worden sind.
Es gelten die gesetzlichen Garantiezeiten.
§ 8 – Rechnung
Rechnungen sind für jeden Auftrag getrennt in 2facher Ausfertigung unter
Angabe der Bestellnummer sowie sonstiger Zeichen auszustellen. Treten durch Nichtbeachtung dieser Vorschrift Verzögerungen ein, so geraten
wir dadurch nicht in Verzug.
§ 9 – Zahlung
Zahlung leisten wir nach Rechnungserhalt innerhalb 14 Tagen unter Abzug von 3
% Skonto oder 30 Tagen rein netto, Eingang der Ware wird hierbei vorausgesetzt. Abweichungen hiervon bedürfen einer besonderen
Vereinbarung.
§ 10 – Eigentumsvorbehalt
Es gelten die „Allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen
der Elektroindustrie" sowie die "Ergänzungsklausel Erweiterter Eigentumsvorbehalt des Zentralverband Elektronik- und Elektroindustrie",
jeweils aktuellster Stand.
§ 11 – Verschiedenes
Gegenforderungen werden bei Zahlung der Rechnungen in Abzug gebracht. Wir
behalten uns vor, Verpackungen unfrei zurückzusenden, wofür uns der ihr verbliebene Wert gutzuschreiben ist. Nebenabreden zum
Auftrag oder Ergänzungen zu diesen Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Erfüllungsort für die Lieferung ist der
Empfangsort. Ausschließlicher Gerichtsstand ist für beide Teile Hannover.
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