Geschäftsbedingungen der Geruplex
§ 1 – Allgemeines
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Lieferungen im Geschäft mit
Kaufleuten und Nichtkaufleuten. Es gelten übergeordnet diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen sowie ergänzend die „Allgemeinen Lieferbedingungen für
Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie" sowie "Ergänzung
der Allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der
Elektroindustrie", jeweils aktuellster Stand. Bei Montagen verweisen wir
auf unsere „Allgemeinen Montagebedingungen.“ Bei der Überlassung von
Kabel- und Leitungstrommeln gelten die Bedingungen der Kabeltrommel GmbH & Co., Köln. Mündliche Erklärungen
unserer Mitarbeiter bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
§ 2 – Angebote und Preise
Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Sie sind nur dann verbindlich, wenn sie
schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet werden. Die Preise gelten ab Werk bzw. Lager und schließen Verpackung,
Fracht, Porto, Transportversicherung und die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht
ein.
§ 3 – Lieferung, Gefahrenübergang, Annahmeverzug
Lieferfristen sind nur bei schriftlicher Vereinbarung verbindlich. Sollte die
Lieferung innerhalb einer schriftlichen vereinbarten Frist nicht erfolgen, hat
der Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf
dieser Frist kann dieser vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche
sind ausgeschlossen, soweit nicht gesetzlich zwingend gehaftet wird. Ist die
Einhaltung der Lieferzeit infolge von uns nicht beherrschbarer Umstände, wie
z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Aufruhr, Eingriffe von hoher Hand,
Energiemangel oder Arbeitskampfmaßnahmen bei uns oder unseren Zulieferanten
nicht möglich, so tritt eine angemessene Verlängerung der Frist ein. Sollten
die hindernden Umstände länger als 4 Wochen dauern, ist jeder Vertragspartner
zum Rücktritt berechtigt. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, wenn
die Sache unsere Geschäfts- oder Lagerräume verlässt. Dies gilt auch für
Lieferungen frei Haus. Bei Anlieferung durch unsere Fahrzeuge geht die Gefahr
bei Übergabe der Sache auf den Auftraggeber über.
§ 4 – Beanstandungen, Mängelrüge
Beanstandungen wegen erkennbarer Mängel oder wegen erkennbarer unvollständiger
oder unrichtiger Lieferung sind uns unverzüglich, spätestens innerhalb von 8
Tagen nach Empfang der Sache schriftlich mitzuteilen. Andere Mängel sind
unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu benennen. Bei nicht rechtzeitiger
Mitteilung von Beanstandungen gilt die Lieferung als genehmigt. Wir leisten
Gewähr für zugesicherte Eigenschaften und für Fehlerfreiheit entsprechend
dem jeweiligen Stand der Technik. Die Zusicherung bedarf in jedem Falle
unserer schriftlichen Erklärung. Abweichungen behalten wir uns vor, soweit
weder die Funktionstüchtigkeit noch der Wert der bestellten Sache beeinträchtigt
wird. Wenn ein Mangel von uns schriftlich anerkannt wird, sind wir
verpflichtet, den Mangel in angemessener Frist unentgeltlich durch Ersatzlieferung zu beheben. Der Gewährleistungsanspruch erlischt,
sobald ein Eingriff von dritter Seite an der gelieferten Sache vorgenommen
wird. Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bleiben nur
insoweit unberührt, als die Mängelbehebung auch innerhalb einer angemessenen
Nachfrist scheitert, sowie beim Fehlen einer von uns schriftlich,
zugesicherten Eigenschaft. Schadenersatzansprüche können nur im Falle vorsätzlicher
oder grobfahrlässiger Vertragsverletzung durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen
geltend gemacht werden. Alle gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche als
Auftraggeber, die in einem Mangel der Lieferung begründet sind, verjähren
unter Kaufleuten nach zwölf Monaten nach Empfang der Sache. Darüber hinaus
gelten die gesetzlichen Regelungen.
§ 5 – Zahlungen
Lieferungen sind nach 30 Tagen netto zahlbar. Abweichungen bedürfen
besonderer Vereinbarung. Zahlungen gelten an dem Tage als geleistet, an dem
wir über den Betrag verfügen können. Sie werden jeweils auf die älteste fällige
Schuld angerechnet. Sofern von uns Schecks entgegengenommen werden, erfolgt
die Entgegennahme zahlungshalber unter Eigentumsvorbehalt Diskont- und
Einzugsspesen sind vom Auftraggeber zu vergüten. Bei Zahlungsverzug können -
vorbehaltlich weiterer Rechte - Verzugszinsen von 4 % über dem jeweils
geltenden Diskontsatz der Deutschen Bundesbank ab Fälligkeitstag in Rechnung
gestellt werden. Für jede Mahnung erheben wir eine Mahngebühr von € 10,00. Bei Nichteinlösen von Schecks, bei Zahlungseinstellung sowie
der Einleitung eines der Schuldenregelung dienenden Verfahrens werden unsere sämtlichen Forderungen - auch im Falle einer Stundung - sofort
fällig. Der Auftraggeber kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt
sind.
§ 6 – Eigentumsvorbehalt
Es gelten die „Allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen
der Elektroindustrie" sowie die Ergänzungsklausel "Erweiterter
Eigentumsvorbehalt des Zentralverband Elektronik- und Elektroindustrie",
jeweils aktuellster Stand.
§ 7 – Sonstige Ansprüche
Soweit nicht in diesen Bedingungen etwas anderes bestimmt ist, sind
Schadenersatzansprüche des Auftraggebers, insbesondere auch solche wegen
positiver Vertragsverletzung oder wegen Verschuldens bei Vertragsschluss
ausgeschlossen, soweit eine Haftung nicht zwingend gesetzlich bestimmt ist.
§ 8 – Erfüllungsort - Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen, sowie der Gerichtsstand ist
Hannover.
§ 9 – Nichtigkeit
Bei Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen"
wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.
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